Behandlungsraum - [company.name]

Leistungsangebot unserer Zahnarztpraxis für Jung und Alt

Langjährig bewährtes Behandlungskonzept

Die Leistungen in der Zahnmedizin ändern sich aufgrund neuer Erkenntnisse und Standards heutzutage schnell. In unserer Praxis in Stade führen wir aus diesem Grund regelmäßige Weiterbildungen durch und setzen auf unser langjährig bewährtes Behandlungskonzept. Zeitlose Klassiker werden mit modernen Innovationen und Möglichkeiten ergänzt.

Unsere Leistungen

Zahnerhaltung - Der Zahn und Karies

Am Zahn unterscheidet man Krone und Wurzel. Die Krone – nicht verwechseln mit einer Krone als festsitzender Zahnersatz – ragt in die Mundhöhle, während die Wurzel im Kieferknochen steckt. Die Grenze zwischen diesen beiden Strukturen bildet der Zahnhals.

 

Zum größten Teil besteht der Zahn aus dem Dentin (Zahnbein), das zum Schutz vor äußeren Einwirkungen im Bereich der Krone vom Schmelz bedeckt ist. An der Wurzel wird das Dentin durch den Wurzelzement geschützt, in dem die Haltefasern des Zahnhalteapparats (Parodontium) anhaften.

 

Im Innern des Zahns befindet sich ein Hohlraum, die Pulpenhöhle. In ihr verlaufen die Blutgefäße und Nervfasern, die den Zahn versorgen und ernähren. Somit ist der Zahn ein lebendiges Organ. Die Blutgefäße und Nervenfasern treten über Öffnungen an der Wurzelspitze aus dem Knochen in den Zahn ein.

 

Der Knochen hat für jeden Zahn ein besonderes Fach, die Alveole, in der die Zähne passgenau sitzen. Über Fasern ist der Zahn mit dem Knochen verbunden.

Auf dem Knochen liegt das Zahnfleisch (Gingiva) zum Schutz und Versorgung des Knochens.

 

Karies entsteht durch die Zusammenwirkung von Zahnsubstanz, Kohlenhydrate, Bakterien, die diese Kohlenhydrate zu Säuren verstoffwechseln, und Zeit. Diese Säuren, die durch eine längere Verweildauer von Essenresten in den Zahnzwischenräumen und/ oder auf den Zahnoberflächen entstehen, bewirken eine Entkalkung der Zähne. Diese Entkalkungsstellen sind durch bräunliche oder gelbliche Flecken auf der Zahnoberfläche zu erkennen.

Im weiteren Verlauf der Karies frisst sie sich immer tiefer durch die Zahnoberfläche und durch das Dentin (Zahnbein) bis in den Nerven hinein.

 

 Karies

Die Karies kann vor ihrem Beginn durch eine sehr gute Mundhygiene und durch eine regelmäßige Prophylaxebehandlung (Zahnreinigung) verhindert werden.

Wenn die Karies bereits in die Zahnsubstanz vorgedrungen ist, kann die Karies nur durch eine zahnmedizinische Behandlung beseitigt werden. Hierbei wird die Karies aus dem Zahn ausgebohrt und das ausgebohrte Loch (Kavität) durch ein Füllungsmaterial aufgefüllt.

Es sind verschiedene Möglichkeiten der Zahnfüllung zur Zahnerhaltung vorhanden:

 

1. Amalgam

Das seit über 100 Jahren verwendete Amalgam, eine Quecksilber-Silber-Legierung, ist einfach zu verarbeiten und lange haltbar. Obwohl Amalgam unter bestimmten Voraussetzungen nicht verwendet werden darf, ist seine Verwendung unbedenklich.

 

Auf Grund der seit Jahren andauernden Auseinandersetzung über die Verwendung von Amalgam wurde Amalgam komplett aus dem Füllungsangebot unserer Praxis herausgenommen.

 

2. Kunststoffe

Kunststoffe gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen.

Die Auswahl der Füllungsmaterialien und möglicher Alternativen richtet sich nicht nur nach dem individuellen Schaden am Zahn, sondern auch nach den individuellen Besonderheiten Ihres Gebisses.

 

Daneben unterscheiden wir in unserer Praxis zwischen „normalen“ und „hochwertigen“ Kunststoffe. Während die „normalen“ Kunststoffe von der Krankenkasse getragen werden, übernimmt bei den „hochwertigen“ Kunststoffen die jeweilige Krankenkasse nur einen Zuschuss in Höhe der vertraglichen Leistungen (z. B. einer Amalgamfüllung). Die restlichen Kosten hat der Patient selbst zu tragen.

Wenn Sie eine hochwertige Kunststofffüllung wünschen, informieren Sie bitte vor der Behandlung das Praxisteam, damit wir Sie über die möglichen Kunststoffe und die Zuzahlungen individuell informieren können.

 

Ähnliches gilt auch für den Austausch von vorhandenen und intakten Amalgamfüllungen, die z. B. rein aus ästhetischen Gründen ausgetauscht werden sollen. Hierbei hat der Patient die gesamten Kosten der Füllungstherapie privat zu tragen.

Lassen Sie sich hinsichtlich des Amalgamaustausches von unserem Zahnarzt informieren und beraten.

Festsitzender Zahnersatz

 

Kronen

Die Erhaltung Ihrer Zähne steht in unserer Praxis an erster Stelle. Jedoch kann dies nur über einen festsitzenden Zahnersatz erfolgen, wenn der Zahn so stark geschädigt ist, dass er mit anderen Maßnahmen nicht langfristig wiederhergestellt werden kann.

 

In diesem Fall ist eine Krone zum Schutz des sichtbaren Zahnanteils notwendig. Mit ihr ist die vollständige Wiederherstellung eines Zahns in Form und Farbe so nachbildbar, dass kein Unterschied zu den natürlichen Zähnen zu erkennen ist.

 

Jede Krone ist eine Maßanfertigung und wird individuell angefertigt. Zuvor wird der betroffene Zahn vom Zahnarzt beschliffen. Anschließend erfolgt eine Abformung, damit der Zahntechniker auf dem Modell die Krone erstellen kann. Zwischenzeitlich tragen Sie ein Provisorium aus zahnfarbenen Kunststoff. In der zweiten Sitzung wird die Krone angepasst und mit Zement eingesetzt.

 

Es gibt eine Vielzahl von Kronenarten.

 

1. Vollgusskronen:

Sie bestehen vollständig aus einer (Edel-) Metall-Legierung. Diese Kronen sind metallfarben und werden hauptsächlich im nicht sichtbaren Bereich eingesetzt.

 

2. Verblendkronen:

Diese Kronenart besteht aus einem (Edel-) Metall-Gerüst, auf dem die Keramik vollständig oder teilweise (außen) aufgebrannt wird.

 

3. Metallfreie Kronen (in unserer Praxis: Zirkoniumkronen)

Diese Kronen bestehen vollständig aus Keramik. Ihr Grundgerüst bildet Zirkonium, auf das die Keramik gebrannt wird. Sie gelten als ästhetisch perfekte Kronenart.

 

4. weitere Kronenarten:

            a. Inlays

            b. Teilkronen

            c. Stiftkronen (siehe: Seite „Endodontie“)

 

 

Sollte es nicht möglich sein, einen Zahn zu erhalten, sollte er zur Vermeidung von schwerwiegenden Erkrankungen gezogen werden (Extraktion). Nach einer Ausheilzeit von ca. 4 Wochen kann die Lücke festsitzend oder herausnehmbar versorgt werden.

 

 

Brücken

Hierbei werden die der Lücke benachbarten Zähne wie für Kronen beschliffen. Die Lücke wird dann durch ein Brückenglied aufgefüllt, das fest mit den beiden benachbarten Kronen verbunden ist.

 

Auch hier sind analog zu den Kronen verschiedene Brückenarten möglich.

Ihr Zahnarzt berät sie gerne ausführlich darüber.

Zuzahlungen der Gesetzlichen Krankenkassen:

An den Kosten des verschienen Zahnersatzmöglichkeiten beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Festzuschuss, der abhängig ist von der Regelmäßigkeit ihrer Zahnarztbesuche.

Die Krankenkasse beteiligt sich bei den Verblendungen im Oberkiefer bis zum 5. Zahn von der Mitte gerechnet und im Unterkiefer bis zum 4. Zahn von der Mitte gerechnet mit einem Zuschuss.

 

 

Herausnehmbarer Zahnersatz

Jeder Zahn unseres Gebisses hat eine Funktion und alle Funktionen sind aufeinander abgestimmt. Bereits das Fehlen einzelner Zähne kann dieses Zusammenspiel stören und weitere Schäden zur Folge haben.

Nicht jeder fehlende Zahn kann festsitzend ersetzt werden. Deshalb kann es erforderlich sein, diese fehlenden Zähne mit herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen) zu ersetzen.

Die Prothesen stellen die Ästhetik und die Funktion ihres Gebisses wieder her und geben Ihnen ein Stück Lebensqualität zurück.

Es werden folgende Arten des herausnehmbaren Zahnersatzes unterschieden:

 

1. Teilprothese:

Ersatz von wenigen Zähnen, bei dem der Halt der Prothese durch Klammern oder durch Geschiebe an den vorhandenen Zähnen erfolgt.

Hierbei ist eine besondere Form der Modellgussprothese die Teleskopprothese. Bei dieser Art der Versorgung erfolgt der Halt über parallel hergestellte Kronen auf den vorhandenen Zähnen.

 

2. Totalprothese:

Ersatz aller Zähne eines oder beider Kiefer durch eine Prothese.

Während bei dem festsitzenden Zahnersatz die Ausheilzeit des Knochens nach einer Zahnentfernung abgewartet werden muss, kann der herausnehmbare Zahnersatz bereits kurz nach der Extraktion, in speziellen Fällen sogar vor der Extraktion, hergestellt werden.

Implantate

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus hochwertigem Titan. Sie wird in den Kieferknochen eingebracht (implantiert) und dient als Halt für eine Versorgung mit Zahnersatz. Hierbei kann das Implantat entweder eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese tragen. Die Art der Versorgung entscheidet auch die Anzahl der einzusetzenden Implantate.

 

Anders als bei einer Zahnextraktion, bei dem der Knochen an der Extraktionsstelle während der Ausheilungsphase in sich zusammen fällt, hält das Implantat den Knochen in seiner Ausdehnung an Ort und Stelle.

Mit einem Implantat wird die natürliche Situation fast vollständig wiederhergestellt.

Darüber hinaus kann ein Implantat Ihnen helfen, eine höhere Lebensqualität zu bekommen.

 

Implantate können – außer bei Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase – bis ins hohe Alter eingesetzt werden. Voraussetzung ist ein guter Gesundheitszustand, eine normale Wundheilung und ein Minimum an Knochensubstanz. Sollte dieses Minimum an Knochen nicht vorhanden sein, kann durch einen operativen Eingriff eines Kieferchirurgen an einer anderen Körperstelle Knochen gewonnen werden und der Knochen an der Implantationsstelle aufgebaut werden.

 

Bei der Implantation kann es in seltenen Fällen zu Verletzungen von angrenzenden Strukturen kommen. Sehr selten sind Materialunverträglichkeiten oder andere Komplikationen.

„Risikogruppen“, wie z. B. Raucher, unterliegen einem höheren Risiko, ihr Implantat frühzeitig zu verlieren. Umfangreiche Voruntersuchungen gewährleisten, dass die Risiken möglichst minimal sind.

 

Über die Verhaltensregeln unmittelbar nach der Implantation sowie nach der Eingliederung der endgültigen Versorgung berät sie unser Praxisteam gerne. Die weitere Nachsorge wird durch regelmäßige Kontrollen und einer guten Mundhygiene sichergestellt.

 

Je nach Aufwand und Anzahl der Implantate variieren die Kosten für eine Implantatversorgung erheblich. Die gesetzliche Krankenkasse leistet für diese anspruchsvolle Therapie einen Festzuschuss in der Höhe für eine Versorgung ohne Implantat.

Wurzelbehandlung (Endodontie)

Nichts ist besser, als Ihren natürlichen Zahn so lange wie möglich zu erhalten. Darum sollte ein Zahn, der im Innern erkrankt ist, versorgt und erhalten werden. Dazu dient eine Wurzelbehandlung. Der für Zahnarzt wie Patient hohe Behandlungsaufwand lohnt sich, weil nur dadurch der natürliche Zahn erhalten werden kann. Darüber hinaus lassen sich die höheren Folgekosten aufgrund eines Zahnverlustes vermeiden. Aufgrund der Zerbrechlichkeit der wurzeltoten Zähne ist es notwendig diese nach der Wurzelbehandlung mit einer Krone zu versorgen.

 

Ein Zahn ist ein empfindsames Organ, das von Blut- und Nervengefäßen versorgt wird. Diese erreichen über die Wurzelspitze die Pulpa, die umgangssprachlich als „Nerv“ bezeichnet wird. Hierdurch wird der Zahn ernährt.

Eine tiefe Karies oder ein bis ins Dentin reichender Bruch des Zahnes ermöglicht es Bakterien, in die Pulpa einzudringen und diese somit zu schädigen. Diese Erkrankung wird als Nerventzündung (Pulpitis) bezeichnet. Wenn diese Erkrankung nicht behandelt wird, beginnt die Pulpa abzusterben und es entsteht ein wurzeltoter Zahn. Dieser wurzeltote Zahn geht in eine eitrige Entzündung im Bereich der Wurzelspitze über, die in diesem Bereich den Kieferknochen zerstört. Bei schwerwiegenderen Entzündungen schwillt das umliegende Gewebe sehr stark an.

 

Die Behandlung erfolgt, in dem gegebenenfalls unter örtlicher Betäubung der Zahn eröffnet und die Pulpa bzw. deren Reste entfernt wird. Dann wird das Zahninnere gereinigt und zunächst mit einem entzündungshemmenden Medikament versorgt. In einer weiteren Sitzung wird der Zahn endgültig abgefüllt und verschlossen.

 

Wurzelspitzenresektion

Trotz aller Sorgfalt führen die beschriebenen Maßnahmen in einigen Fällen nicht zum gewünschten Erfolg. Dann kann der betroffene Zahn nur noch durch die sogenannte Wurzelspitzenresektion (WSR) erhalten werden. Die Wurzelspitzenresektion ist ein chirurgischer Eingriff, der vorgenommen wird, wenn die Entzündung an der Wurzelspitze nach der Wurzelfüllung nicht ausheilen oder der Zahn trotz scheinbarer Ausheilung empfindlich bleibt.

Das Nähere erläutert Ihnen Ihr Zahnarzt.

Parodontitis (Zahnfleischerkrankung)

Bei einer Parodontitis – umgangssprachlich als Parodontose bezeichnet – handelt es sich um eine Entzündung des Zahnhalteapparats (Parodontium). Hierbei ist nicht der Zahn erkrankt, sondern das Gewebe, das dem Zahn Halt und Stütze gibt. Durch diese Erkrankung verliert der Zahn allmählich seine Verankerung und wird locker, im schlimmsten Fall fällt er von allein aus.

Die Parodontitis ist eine bakterielle Erkrankung, die auch auf die anderen Zähne übertragen werden kann. Diese Erkrankung hat auch einen starken Einfluss auf die allgemeine Gesundheit:

 

Das Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall ist erhöht, ebenso das Risiko bei Schwangeren für Frühgeburten.

 

Ursachen der Parodontitis sind Zahnbelag (Plaque) und die darin lebenden Bakterien. Gifte aus dem Stoffwechsel der Bakterien führen zu einer Entzündung des Zahnfleisches (Gingivitis). Diese Phase lässt sich durch eine professionelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis erfolgreich behandeln.

Eine unbehandelte Gingivitis für zu einer Parodontitis, die bis tief in den Knochen dringen kann. In der Folge beginnt sich das Bindewebe und der Knochen sich abzubauen.

 

Starkes Rauchen, Diabetes, Veränderungen des Immunsystems begünstigen den Verlauf der Parodontitis.

 

Da die Parodontitis lange Zeit ohne Beschwerden abläuft, wird sie meist erst spät erkannt. In unserer Praxis erfolgt eine Kontrolle des Parodontalzustandes – entsprechend den Krankenkassenrichtlinien – alle 2 Jahre durch den Zahnarzt.

 

Über den Ablauf einer Parodontitisbehandlung berät Sie unser Praxisteam individuell.

 

Grundsätzlich ist nach erfolgreicher Behandlung ein Wiederauftreten der Parodontitis möglich. Ein langfristiger Behandlungserfolg ist wesentlich von Ihrer eigenen Vorsorge durch kontinuierliche Mitarbeit abhängig. Neben der eigenen Mundhygiene zählt dazu die zweimalige Professionelle Zahnreinigung im Jahr in unserer Praxis.

 

Die Grundbehandlung der Parodontitis ist im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Werden aufwändigere Therapien erforderlich, können Mehrkosten entstehen. Lassen Sie sich beraten.

Vorsorgeuntersuchungen

Text folgt!

Kinderbehandlungen

Text folgt!

Individualprophylaxe für Kinder von 6 bis 18 Jahre

Während durch den Schulzahnarzt bzw. der Zahnarzthelferin des Gesundheitsamtes in den Kindergärten und Schulen Gruppenprophylaxe durchführen, d. h. in größeren und kleineren Gruppen werden die Kinder zusammen auf die Notwendigkeit des Zähneputzens hingewiesen, erfolgt die Unterweisung in der Individualprophylaxe für jedes Kind einzelnd.

 

Diese individuell auf die Bedürfnisse des Kindes, seinen Zähnen und seinen eventuell vorhandenen Zahnfehlstellung eingehende Behandlung erfolgt durch eine speziell ausgebildete Zahnarzthelferin.

 

Durch gezielte Anweisung zur Verbessung der Mundhygiene wird die Grundlage gelegt, damit die Zähne der Kinder ein Leben lang kariesfrei bleiben. Doch auch die Eltern sind hierbei gefragt, da sie die Putzunterweisung zu Hause kontrollieren und umsetzen sollen.

 

Die Individualprophylaxe wird vom 6. bis zum 18. Lebensjahr von allen Krankenkassen (gesetzlich wie privat) 2x im Jahr vollständig getragen.

 

Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

IP 1: Erhebung des Mundhygienestatus

 

IP 2: Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen (z. B. Karies) sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation.

 

IP 4: Lokale Fluoridierung der Zähne

 

IP 5: Fissurenversieglung

 

Ablauf einer Individualprophylaxesitzung

1. Die junge Patientin erklärt der Prophylaxehelferin, wie sie die Zähne putzt. Dies geschieht am Putzmodell oder, wenn die eigene Zahnbürste mitgebracht wurde, direkt im Mund.

2. Die eventuell noch vorhandenen Fehler in der Putztechnik werden von der Prophylaxehelferin korrigiert und die richtige Anwendung der Zahnbürste erklärt.

3. Anschließend werden die Zähne mit einer farbigen Flüssigkeit (Lebensmittelfarben) eingefärbt. Nach dem Ausspülen zeigen rötliche und bläuliche Verfärbungen auf den Zähne das Alter der Beläge an.

Anhand dieser Anfärbungen erklärt die Prophylaxehelferin die noch vorhanden Schwachstellen beim Putzen.

4. Reinigung und Politur der Zähne

5. Fluoridierung

 

Ein strahlendes Lächeln - ein Leben lang!

 

Fissurenversieglung (IP 5)
Die Seitenzähne haben "Berge" (Höcker) und "Täler" (Fissuren). Gerade die Fissuren weisen an ihrem Grund unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten auf. Sie können sich einfach bis zum Grund verjüngen, aber auch sich zwischen durch ampullenförmig erweitern. Bei dem bloßen Betrachten eines Seitenzahns ist dies nicht zu erkennen. In diesen Nischen können sich Essensreste und Bakterien festsetzen. Diese Bakterien verursachen, da sie nicht mit der normalen Zahnbürste entfernt werden können, Karies. Daher sollten spätestens ein halbes Jahr nach dem Durchbruch der großen Backenzähne die Fissurenversiegelung erfolgen. Dies wird von der Prophylaxehelferin durchgeführt. 

Falls es bereits zu einem Kariesbefall gekommen ist, entscheidet der Zahnarzt, ob die Fissur durch eine kleine Eröffnung (erweiterte Fissurenversiegelung) oder durch eine richtige Füllung von der Karies befreit und verschlossen wird.

Professionelle Zahnreinigung

Bakterielle Zahnbeläge – Plaque genannt – sind die Hauptursache von Karies und entzündlichen Zahnfleischerkrankungen. Plaque bildet sich auf jedem Zahn und, was noch folgenreicher ist, in den Zahnzwischenräumen. Dagegen kommt sogar eine intensive tägliche Zahnpflege leider nicht an. Aus diesem Grund hat die moderne Zahnpflege die Professionelle Zahnreinigung (PZR) entwickelt. Sie beseitigt gründlich die harten und weichen Beläge sowie Bakterien.

Dies bedeutet:

Regelmäßig durchgeführt, beugt die PZR zusammen mit Ihrer persönlichen Zahnpflege Karies und Zahnfleischerkrankungen vor.

 

Bei der Zahnreinigung wird das Gebiss gründlich untersucht, Plaquemenge und Blutungsneigung festgestellt. Bei Bedarf erfolgt eine Zahnsteinentfernung, bei der die harten Beläge auf den Zahnoberflächen und in den Zahnzwischenräumen entfernt werden.

Bei der Professionellen Zahnreinigung werden Verfärbungen durch Kaffee-, Tee- oder Zigarettenkonsum auch an schwer zugänglichen Stellen beseitigt. Dann sind die weichen Beläge an der Reihe, die sich mit kleinen Bürstchen gut beseitigen lassen.

Weil sich Bakterien an rauen Stellen und in Nischen am ehesten festsetzen, wird die Oberfläche der Zähne anschließend mit einer Spezialpaste geglättet und poliert. Zum Schluss können die Zahnflächen mit einem Fluoridlack überzogen werden, der wirkungsvoll den Schutz vor Säureangriffen der Bakterien erhöht.

 

Umfassende wissenschaftliche Untersuchungen haben bestätigt, dass eine halbjährliche PZR die eigene Zahnpflege in idealer Weise ergänzt. Bei schwierigen Gebissverhältnissen und erhöhtem Risiko müssen Professionelle Zahnreinigungen dagegen noch häufiger erfolgen.

 

Eine PZR wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Die Höhe der Kosten für eine PZR richten sich daher nach der Anzahl der Zähne und dem erbrachten Aufwand - nicht nach der benötigten Zeit.

Fragen Sie hierzu unseren Zahnarzt.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für die Professionelle Zahnreinigung. Hierzu sollten Sie ihre gesetzliche Krankenkasse direkt ansprechen.

Kinderzahnheilkunde

Obwohl der Mensch Milchzähne nicht für immer behält, erfüllen sie grundlegende Funktionen. Sind sie krank oder zerstört, gehen sie frühzeitig verloren, dann können sie ihre Platzhalterfunktion nicht ausfüllen. Dies kann kostspielig werden: Denn bei den späteren bleibenden Zähnen kommt es dann leichter zu Fehlstellungen.

Gesunde Milchzähne sind aber wichtig für die Sprachbildung, die Ernährung und das Aussehen des Kindes. Damit bilden sie die Grundlage für die gesunde körperliche und psychische Entwicklung. Damit unsere Zähne gesund sind, ist die richtige Pflege von Anfang an die beste Voraussetzung.

 

In unserer Praxis bieten wir verschiedene Behandlungsmöglichkeiten für Ihr Kind an:

 

1. Untersuchung des Milchgebisses ab dem 2. Lebensjahr

2. Individualprophylaxe ab dem 6. Lebensjahr

3. Kieferorthopädische Behandlung (herausnehmbar /  festsitzend)

4. Fissurenversieglung

 

Um Ihrem Kind bereits frühzeitig die Angst vor dem Zahnarzt zu nehmen, bitten wir Sie Ihr Kind bereits einige Zeit vor der ersten Untersuchung in die Praxis mitzubringen. Es kann hier bei Ihrer eigenen Untersuchung zusehen und verliert so die „Angst“.

 

Zwingen Sie nie Ihr Kind in die Praxis zur Behandlung, weil es so eine noch größere Angst bekommt. Sehen Sie bitte auch von Versprechen nach dem Praxisbesuch ab, da wir für mitarbeitende Kinder immer eine Schatzkiste mit Spielzeug zum Aussuchen parat haben.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Zahnarzt oder unser Praxisteam.

Kieferorthopädie für Erwachsene

Text folgt!

Der Angstpatient

Jeder Mensch hat Angst vor irgendetwas. Doch gerade die Angst vor dem Zahnarzt ist sehr weit verbreitet. Sind es beim Erwachsenen vor allem schlechte Erfahrungen in der Jugend oder sehr schmerzhafte Behandlungen, die zu der Angst führen, so sind es bei Kinder die vorgelebte Angst der Eltern, die "Schauergeschichten" der Freunde/ Mitschüler oder auch die schmerzhaften Erfahrungen bei anderen Ärzten.

 

Der erste Schritt diese Angst zu überwinden, ist der, sich einen Termin in unserer Praxis zu besorgen. Sagen Sie uns bereits bei Ihrer Anmeldung, dass Sie Angst haben. Wir planen dann bereits für Sie etwas mehr Zeit für das Gespräch und die Untersuchung ein. 

Bei diesem ersten Termin werden wir Ihren Gebisszustand untersuchen und aufnehmen. Nach einer Röntgenuntersuchung - falls notwendig - werden wir mit Ihnen die Ergebnisse besprechen und das weitere Vorgehen planen.

Sollten Sie bereits in der ersten Sitzung eine Behandlung wünschen, werden wir diese auch durchführen.

 

Auf diese Weise erreichen wir nach und nach einen Behandlungserfolg, der Ihnen immer mehr die Angst nehmen wird.

Bleichen (Bleaching)

Am wichtigsten ist natürlich, dass unsere Zähne gesund sind. Dennoch ist auch ihr Aussehen zweifellos von großer Bedeutung. Es trägt zum Gesamteindruck bei, den sich ein Gegenüber von uns bildet – meistens unbewusst. Gleichmäßig weiße Zähne wirken ästhetisch und anziehend. Verfärbte oder dunkle Zähne dagegen mindern die Ausstrahlung selbst des freundlichsten Lächelns.

 

Man unterscheidet zwischen äußeren und inneren Verfärbungen. Genussmittel wie Tee, Kaffee, Rotwein oder Nikotin hinterlassen Beläge auf der Oberfläche der Zähne, dem Zahnschmelz. Um sie gründlich zu entfernen, bietet Ihre Zahnarztpraxis professionelle Zahnreinigungsmethoden an.

Innere Verfärbungen entstehen manchmal schon im Kindesalter.

Auch Allgemeinerkrankungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten können die Ursache sein. Häufig dunkelt ein Zahn infolge einer Wurzelbehandlung nach. Ebenso kann es nach einem Schlag oder Stoß auf die Zähne zur Verfärbungen an diesen kommen. Für all diese Fälle steht der modernen Zahnmedizin das Bleaching in unterschiedlichen Verfahren zur Verfügung.

 

Unter Bleaching bzw. Bleichen versteht man in der Zahnheilkunde das Aufhellen von dunklen bzw. verfärbten Zähnen.

 

Fragen Sie unser Praxisteam nach den Möglichkeiten für ein Bleaching an Ihren Zähnen.

 

Bei einigen Patienten kommt es während des Bleaching zu einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Hitze und Kälte oder an den Zahnhälsen. Diese „Nebenwirkungen“ sind nach Stand der Wissenschaft durch geeignete Verfahren (spezielle Fluoridierung) reversibel.

 

Bei aller Sorgfalt lässt sich ein hundertprozentiger Erfolg nicht garantieren. Außerdem kann das Bleichmittel nur die natürlichen Zähne aufhellen, aber nicht zahnfarbene Füllungen, Kronen oder prothetische Arbeiten. Es besteht somit ein Risiko, dass nach dem Bleaching Füllungsfarbe und Zahnfarbe nicht mehr übereinstimmen.

 

Das Bleaching zählt zu den kosmetischen Behandlungsmaßnahmen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Je nach Art und Aufwand der Bleaching-Behandlung können die Kosten hierfür sehr unterschiedlich ausfallen.

 

Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten.

Wir behandeln jeden Patienten individuell

Eine der Grundvoraussetzungen einer jeden Zahnbehandlung ist die Mundhygiene. Diese steht bei uns auch im Vordergrund. Wir klären Kinder und Erwachsene diesbezüglich auf und lassen gravierende Zahnprobleme somit erst gar nicht entstehen. Wir bieten jedem Patienten eine Prophylaxe an, um eine optimale Mundhygiene zu gewährleisten.

Jede Leistung wird basierend auf die individuellen Anforderungen und Wünsche unserer Patientinnen und Patienten angepasst und bis zur Zufriedenheit fertiggestellt. Dabei berücksichtigen wir auch eine mögliche Angst vorm Zahnarzt und versuchen, Ihnen diese durch unsere moderne und empathische Behandlung zu nehmen.

Mehr erfahren über unsere Leistungen

Fragen zu den einzelnen Behandlungsmaßnahmen oder privatärztlichen Leistungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Erreichen können Sie uns telefonisch oder per Kontaktformular, anschließend werden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen ermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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